Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) (für Kunden, die den europäischen Datenschutzgesetzen unterliegen, einschließlich der Schweiz und des Vereinigten Königreichs, und/oder den Datenschutzgesetzen Australiens und Südafrikas)
Die nachstehenden Anpassungen gelten für die DPA, bei der Yext, Inc. der Yext-Vertragspartner („Yext“) ist. Der übrige Teil der DPA bleibt unverändert.
- Eine Definition von „Verarbeitungsklauseln“ wird wie folgt in die DPA aufgenommen:„Verarbeitungsklauseln“ bezeichnet:
- in Bezug auf personenbezogene Kundendaten, die unter die EU-DSGVO fallen, die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß der EU-DSGVO, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 angenommen wurden, einschließlich des Textes von (i) Modul zwei dieser Klauseln, wenn Sie als Verantwortlicher in Bezug auf die personenbezogenen Kundendaten und Yext als Auftragsverarbeiter handelt, und (ii) Modul drei dieser Klauseln, soweit Sie als Auftragsverarbeiter und Yext als Unterauftragsverarbeiter handeln; nicht umfasst sind Klauseln, die in den Klauseln als optional gekennzeichnet sind, außer soweit in dieser DPA geregelt („EU-Standardvertragsklauseln“);
- in Bezug auf personenbezogene Kundendaten, die unter die UK-DSGVO fallen:
- das Addendum für die internationale Datenübertragung zu den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, der vom britischen Information Commissioner erarbeitet und dem Parlament gemäß s. 119A des britischen Datenschutzgesetzes 2018 am 2. Februar 2022 vorgelegt wurde („UK-Addendum“), wobei aber die betroffenen Parteien entsprechend der Erlaubnis in Klausel 17 des UK-Addendums vereinbaren, das Format der in Teil 1 des UK-Addendums aufgeführten Informationen zu ändern, so dass:
- die Angaben zu den Parteien in Tabelle 1 denen in Anlage 1 dieser DPA entsprechen (ohne dass eine gesonderte Unterschrift erforderlich ist);
- für die Zwecke von Tabelle 2 wird das UK-Addendum den EU-Standardvertragsklauseln beigefügt (einschließlich der Auswahl von Modulen und der Nichtanwendung von optionalen Klauseln, wie oben erwähnt); und
- die in Tabelle 3 aufgeführten Appendix-Informationen sind in den Anlagen 1 und 2 dieser DPA aufgelistet;
- das Addendum für die internationale Datenübertragung zu den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, der vom britischen Information Commissioner erarbeitet und dem Parlament gemäß s. 119A des britischen Datenschutzgesetzes 2018 am 2. Februar 2022 vorgelegt wurde („UK-Addendum“), wobei aber die betroffenen Parteien entsprechend der Erlaubnis in Klausel 17 des UK-Addendums vereinbaren, das Format der in Teil 1 des UK-Addendums aufgeführten Informationen zu ändern, so dass:
- in Bezug auf personenbezogene Kundendaten, auf die das Schweizer DSG Anwendung findet, die EU-Standardvertragsklauseln, mit der Maßgabe, dass sich jede in den Klauseln enthaltene Bezugnahme auf die EU-DSGVO auf das Schweizer DSG bezieht; der Begriff „Mitgliedstaat“ darf nicht so ausgelegt werden, dass betroffene Personen in der Schweiz von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, ihre Rechte an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort gemäß Klausel 18 c) der EU-Standardvertragsklauseln einzuklagen.
- Die Verweise auf „Klauseln 5-16“ in Absatz 4 der DPA werden in „Klauseln 5-18“ geändert.
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- Absatz 16 des DPA wird gestrichen und wie folgt ersetzt:16. Soweit die personenbezogenen Kundendaten der EU-DSGVO, der UK-DSGVO oder dem Schweizer DSG unterfallen, stimmen Sie zu, dass die personenbezogenen Kundendaten als Teil der Produkte im EWR, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in allen Drittländern, in denen Yext oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen unterhalten (einschließlich der USA) gespeichert werden oder von dort aus auf sie zugegriffen wird. Soweit die personenbezogenen Kundendaten der EU-DSGVO, der UK-DSGVO oder dem Schweizer DSG unterliegen, gilt zusätzlich:
- Die Verarbeitungsklauseln werden hiermit durch Verweis in diese DPA aufgenommen, als angemessene Schutzmaßnahme für die Übertragung personenbezogener Kundendaten an oder den Zugriff durch Yext im Rahmen dieser DPA. Die Parteien verpflichten sich, die Verarbeitungsklauseln ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser DPA so einzuhalten, als ob sie vollständig in dieser DPA enthalten wären, wobei die Unterzeichnung und Datierung des Rahmenvertrags durch die Parteien als Unterzeichnung und Datierung der Verarbeitungsklauseln und der Einzelheiten der Anlagen zu den Verarbeitungsklauseln gemäß Anlage 1 gilt; und
- Yext wird auch für den angemessenen Schutz für alle Weiterübertragungen an Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen sorgen.
- Die neuen Paragraphen 17 und 18 werden der DPA wie folgt hinzugefügt:17. Für die Zwecke der EU-Standardvertragsklauseln gilt Folgendes:
- Klausel 9, Option 2: Die allgemeine schriftliche Genehmigung für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern und die Frist bezüglich der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern beträgt 10 Tage;
- die Parteien vereinbaren, dass etwaige Prüfungsrechte gemäß Klausel 8.9 der EU-Standardvertragsklauseln gemäß Ziffer 11 und 12 dieser DPA ausgeübt werden;
- Klausel 17 (Anwendbares Recht): Die Klauseln unterliegen dem französischen Recht, und
- Klausel 18 (Gerichtsstand und Zuständigkeit): Zuständig sind die Gerichte in Frankreich.
18. Es ist weder die Absicht der Parteien noch die Wirkung dieser DPA, den Bestimmungen der Verarbeitungsklauseln zu widersprechen oder sie einzuschränken. Wenn und soweit die Verarbeitungsklauseln mit einer Bestimmung dieser DPA in Konflikt stehen, haben die Verarbeitungsklauseln daher Vorrang.In keinem Fall schränkt die DPA die Rechte einer betroffenen Person oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde ein oder begrenzt diese.
- Die nachstehenden Informationen werden in Anlage 1 des DPA aufgenommen:
- Absatz 16 des DPA wird gestrichen und wie folgt ersetzt:16. Soweit die personenbezogenen Kundendaten der EU-DSGVO, der UK-DSGVO oder dem Schweizer DSG unterfallen, stimmen Sie zu, dass die personenbezogenen Kundendaten als Teil der Produkte im EWR, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in allen Drittländern, in denen Yext oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen unterhalten (einschließlich der USA) gespeichert werden oder von dort aus auf sie zugegriffen wird. Soweit die personenbezogenen Kundendaten der EU-DSGVO, der UK-DSGVO oder dem Schweizer DSG unterliegen, gilt zusätzlich:
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Anlage 1
Liste der Parteien
Datenexporteur(e):
Wie im Rahmenvertrag festgelegt.
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: Die Produkte von Yext unterstützen Unternehmen bei der Verwaltung ihrer öffentlichen digitalen Informationen. Diese Tätigkeiten sind daher für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant: Erfassung, Offenlegung durch Übermittlung und Verbreitung, Wartung, Pflege, Organisation, Speicherung und Unterstützung.
Rolle: Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (bei Vertragsabschluss mit einer Agentur oder einem Wiederverkäufer).
Datenimporteur(e):
Name: Yext, Inc.
Adresse: 61 9th Ave, New York, NY 10011, USA
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Herr Ho Shin
General Counsel & EVP
Yext, Inc.
61 9th Ave, New York, NY 10011, USA
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: Die Produkte von Yext unterstützen Unternehmen bei der Verwaltung ihrer öffentlichen digitalen Informationen. Die folgenden Tätigkeiten sind daher für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant: Erfassung, Offenlegung durch Übermittlung und Verbreitung, Wartung, Pflege, Organisation, Speicherung und Unterstützung.
Rolle: Auftragsverarbeiter Unterauftragsverarbeiter (bei Vertragsabschluss mit einer Agentur oder einem Wiederverkäufer).
Häufigkeit der Übertragung
Nach Bedarf des Kunden
Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten aufbewahrt werden
Solange dies für die Bereitstellung der Produkte erforderlich ist
Bei Übermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben
Solange dies für die Bereitstellung der Produkte von Yext erforderlich ist.
Die Liste der Unterauftragsverarbeiter von Yext ist unter https://www.yext.com/terms/subprocessors/ verfügbar
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach der DSGVO